Früh- und Hochmittelalter
er Übergang vom ostfränkischen zum deutschen Reich manifestierte sich bei der Königswahl Konrads I. (911-918). Unter dem Zwang der Abwehr von Slawen, Normannen, Dänen und Ungarn hatten sich weit gehend selbständige Stammesherzogtümer entwickelt (in Bayern, Sachsen, Franken, Schwaben und Lothringen), gegen die sein Königtum sich nicht durchzusetzen vermochte. Mehr Erfolg hatte Heinrich I. (919-936). Er setzte seine Oberhoheit durch, gewann 925 Lothringen zurück, siegte über die Ungarn (933) und sicherte das Reich durch Marken und Burganlagen. Sein Sohn Otto I. (936-973) ließ sich nach der Unterwerfung der Slawen bis zur Oder (955), der Unterwerfung Böhmens (950) und später (963) auch Polens, der Übernahme der langobardischen Königswürde Italiens (951) und der endgültigen Beseitigung der Ungarngefahr (955) zum Kaiser (962) krönen. Das neue Kaiserreich entstand im Zeichen einer Oberhoheit über das Papsttum und begründete eine 300-jährige deutsche Herrschaft in Ober- und Mittelitalien. Unter Otto II. (973-983) ging durch einen großen Slawenaufstand die Herrschaft über alle ostelbischen Gebiete wieder verloren. Otto III. (983-1002) strebte in Weiterführung väterlicher Pläne, aber ebenfalls vergeblich, eine christlich-römische Universalmonarchie an. Erst Heinrich II. (1002-1024), der letzte Sachsenkaiser, und die ersten Salier, Konrad II. (1024-1039) und Heinrich III. (1039-1056) vermochten, gestützt auf Reichskirche und Ministerialität, das Reich wieder zu festigen: Rückgewinnung Böhmens (1004/1041) und der Lausitz (1031); Lehnshoheit über Polen (1013) und Ungarn (1044); Erwerb Burgunds (1033). Unter Heinrich III. stand das deutsche König- und Kaisertum auf dem Höhepunkt der Macht. Er vereinte weltliche und geistliche Autorität in seiner Person und war den kirchlichen Reformideen von Cluny und Gorze zugetan. Der Kampf um das Verhältnis der beiden obersten Gewalten wurde zwischen Heinrich IV. (1056-1106) und Papst Gregor VII. im Investiturstreit ausgetragen. Durch Heinrichs Bannung und Unterwerfung unter den Papst (Bußgang nach Canossa) erfuhr das deutsche Königtum eine entscheidende Rangeinbuße. Heinrich IV. war der erste deutsche König, während dessen Regierungszeit ein Gegenkönig erhoben wurde. Dabei wurde erstmals in der deutschen Geschichte ein Wahlrecht der Fürsten in Anspruch genommen und praktiziert. Der Investiturstreit wurde beigelegt durch das Wormser Konkordat (1122). Der Kompromiss führte zum Zusammenbruch der Reichskirchenverfassung (die Bischöfe, die bisher Reichsbeamte gewesen waren, wurden nun geistliche Territorialherren). Nach dem Aussterben der Salier mit Heinrich V. (1106-1125) setzte sich das Wahlrecht vollends durch.
|